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Festlegung der Grundbeträge im Auslandseinsatzpräsenzdienst (2004)
Verordnung vom 29.01.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt feste Grundbeträge für Soldaten im Auslandseinsatz fest, gültig ab 1. Jänner 2004, und hebt die vorherige Regelung auf.
Bundesministerium für Landesverteidigung1/29/2004XXII
Verteidigung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt feste Grundbeträge für Soldaten im Auslandseinsatz fest, gültig ab 1. Jänner 2004, und hebt die vorherige Regelung auf.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für jeden Dienstgrad einen festen Grundbetrag fest, z. B. 1 216,7 € für Rekruten und 5 266,3 € für Generäle.
  • Die festgelegten Grundbeträge gelten ab dem 1. Jänner 2004.
Dokumente (PDFs)
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Platter Günther

ÖVP


7D - Oberland



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