Bundesministerium für Landesverteidigung1/29/2004XXII
Verteidigung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt feste Grundbeträge für Soldaten im Auslandseinsatz fest, gültig ab 1. Jänner 2004, und hebt die vorherige Regelung auf.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für jeden Dienstgrad einen festen Grundbetrag fest, z. B. 1 216,7 € für Rekruten und 5 266,3 € für Generäle.
- Die festgelegten Grundbeträge gelten ab dem 1. Jänner 2004.
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