Zusammenfassung
Die Verordnung vom 29. Jänner 2004 überträgt die Buchhaltungsaufgaben des Gesundheitsministeriums auf das Ministerium für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Sie tritt am 30. Jänner 2004 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/29/2004XXII
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 29. Jänner 2004 überträgt die Buchhaltungsaufgaben des Gesundheitsministeriums auf das Ministerium für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Sie tritt am 30. Jänner 2004 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Buchhaltungsaufgaben des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen werden auf das Bundesministerium für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft übertragen.
- Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
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