Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/30/2004XXII
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Grundausbildungsverordnung legt für Mitarbeitende des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen fest, welche Pflichtausbildung sie absolvieren müssen, wie diese aufgebaut ist und wie die abschließende Dienstprüfung erfolgt.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Bediensteten im Ressort Gesundheit und Frauen, die aufgrund des Vertragsbedienstetengesetzes oder des Beamten‑Dienstrechtsgesetzes zur Grundausbildung verpflichtet sind.
- Ziel der Grundausbildung ist, den Mitarbeitenden fachliche Kompetenzen, ein Verständnis für das Ministerium und Kenntnisse über die EU‑Institutionen zu vermitteln; dabei wird besonders Wert auf Gender‑Mainstreaming gelegt.
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