<!--[-->Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Einkäufer/Einkäuferin (2004)<!--]-->
Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Einkäufer/Einkäuferin (2004)
Verordnung vom 15.01.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung für den Lehrberuf Einkäufer/Einkäuferin fest, definiert das Berufsprofil mit Kernaufgaben und gliedert die Lerninhalte in mehrere Bereiche. Sie betont Schlüsselqualifikationen und trat am 1. Jänner 2004 in Kraft; Übergangsregeln sichern die Ausbildung von Lernenden, die noch nach der alten Ordnung begonnen haben.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/15/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung für den Lehrberuf Einkäufer/Einkäuferin fest, definiert das Berufsprofil mit Kernaufgaben und gliedert die Lerninhalte in mehrere Bereiche. Sie betont Schlüsselqualifikationen und trat am 1. Jänner 2004 in Kraft; Übergangsregeln sichern die Ausbildung von Lernenden, die noch nach der alten Ordnung begonnen haben.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Einkäufer/Einkäuferin wird mit einer festgelegten dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
  • Die Ausbildung vermittelt Kernaufgaben wie Informationsbeschaffung, Lieferantenbewertung, Angebotserstellung, Bestellabwicklung und administrative Tätigkeiten.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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