Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/15/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung für den Lehrberuf Einkäufer/Einkäuferin fest, definiert das Berufsprofil mit Kernaufgaben und gliedert die Lerninhalte in mehrere Bereiche. Sie betont Schlüsselqualifikationen und trat am 1. Jänner 2004 in Kraft; Übergangsregeln sichern die Ausbildung von Lernenden, die noch nach der alten Ordnung begonnen haben.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Einkäufer/Einkäuferin wird mit einer festgelegten dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
- Die Ausbildung vermittelt Kernaufgaben wie Informationsbeschaffung, Lieferantenbewertung, Angebotserstellung, Bestellabwicklung und administrative Tätigkeiten.
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