Zusammenfassung
Die 2004 erlassene Verordnung regelt die Anerkennung und Kontrolle von Obst‑ und Gemüse‑Erzeugerorganisationen sowie deren Vereinigungen. Sie legt Antragsverfahren, Mindestgrößen, Berichtspflichten, Betriebsfonds‑Regelungen und Auslagerungsbedingungen fest, um die EU‑Marktorganisation national umzusetzen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/4/2004XXII
EU‑Recht
Wirtschaft
Agrarwirtschaft
Land- und Forstwirtschaft
Zusammenfassung
Die 2004 erlassene Verordnung regelt die Anerkennung und Kontrolle von Obst‑ und Gemüse‑Erzeugerorganisationen sowie deren Vereinigungen. Sie legt Antragsverfahren, Mindestgrößen, Berichtspflichten, Betriebsfonds‑Regelungen und Auslagerungsbedingungen fest, um die EU‑Marktorganisation national umzusetzen.Schwerpunkte
- Die Verordnung setzt die EU‑Marktorganisation für Obst und Gemüse in nationales Recht um und legt den Anwendungsbereich fest.
- Erzeugerorganisationen müssen einen Antrag mit umfassenden Unterlagen (Satzung, Mitgliedsliste, Jahresumsatz etc.) beim Bundesminister einreichen.
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