Änderung der Frequenznutzungsverordnung – neue Beschränkung der Frequenzbereiche
Verordnung vom 10.02.2004Zusammenfassung
Die Frequenznutzungsverordnung wird um § 4a ergänzt, der die Zuteilung auf die Bänder 1710‑1781,5 MHz und 1805‑1876,7 MHz beschränkt.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/10/2004XXII
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Zusammenfassung
Die Frequenznutzungsverordnung wird um § 4a ergänzt, der die Zuteilung auf die Bänder 1710‑1781,5 MHz und 1805‑1876,7 MHz beschränkt.Schwerpunkte
- Die Änderung stützt sich auf § 52 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes, das dem Minister die Befugnis gibt, Frequenzzuteilungen zu regeln.
- Ein neuer Paragraph 4a wird in die bestehende Frequenznutzungsverordnung eingefügt.
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