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Änderung der Frequenznutzungsverordnung – neue Beschränkung der Frequenzbereiche
Verordnung vom 10.02.2004

Zusammenfassung

Die Frequenznutzungsverordnung wird um § 4a ergänzt, der die Zuteilung auf die Bänder 1710‑1781,5 MHz und 1805‑1876,7 MHz beschränkt.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/10/2004XXII
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Die Frequenznutzungsverordnung wird um § 4a ergänzt, der die Zuteilung auf die Bänder 1710‑1781,5 MHz und 1805‑1876,7 MHz beschränkt.

Schwerpunkte

  • Die Änderung stützt sich auf § 52 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes, das dem Minister die Befugnis gibt, Frequenzzuteilungen zu regeln.
  • Ein neuer Paragraph 4a wird in die bestehende Frequenznutzungsverordnung eingefügt.
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