Bundesministerium für Landesverteidigung2/10/2004XXII
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Die 74. Verordnung legt die Bezüge (Gehälter, Zulagen und Prämien) für Soldaten des österreichischen Bundesheeres fest. Sie definiert Grundbeträge sowie gestaffelte Zulagen nach Dienstgrad, Einsatzart und Familienstand und gilt seit dem 1. Jänner 2004.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt den Grundbetrag (Bezug) für Anspruchsberechtigte im Bundesheer auf 1 943,9 € fest.
- Monatsgeld wird in zwei Stufen (a und b) ausgezahlt: a) 164,5 € bzw. 378,5 €, b) 574,8 € bzw. 641,3 €, abhängig von Dienstzeit und Ausbildung.
Dokumente (PDFs)
