<!--[-->Bezüge der Anspruchsberechtigten im Bundesheer (Verordnung 2004)<!--]-->
Bezüge der Anspruchsberechtigten im Bundesheer (Verordnung 2004) Verordnung vom 2/10/2004
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Landesverteidigung2/10/2004XXII
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die 74. Verordnung legt die Bezüge (Gehälter, Zulagen und Prämien) für Soldaten des österreichischen Bundesheeres fest. Sie definiert Grundbeträge sowie gestaffelte Zulagen nach Dienstgrad, Einsatzart und Familienstand und gilt seit dem 1. Jänner 2004.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt den Grundbetrag (Bezug) für Anspruchsberechtigte im Bundesheer auf 1 943,9 € fest.
  • Monatsgeld wird in zwei Stufen (a und b) ausgezahlt: a) 164,5 € bzw. 378,5 €, b) 574,8 € bzw. 641,3 €, abhängig von Dienstzeit und Ausbildung.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Platter Günther

Platter Günther

ÖVP


7D - Oberland



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.