Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/13/2004XXII
Post- und Fernmeldewesen
Zusammenfassung
Die 2004 erlassene Brieffachanlagenverordnung legt fest, dass neue und modernisierte Briefkastenanlagen den technischen Vorgaben der ÖNORM EN 13724 und dem Postgesetz entsprechen müssen. Bei Neubauten gilt die Anforderung zwingend, bei Umbauten wird angenommen, dass die bisherigen Standorte bereits konform sind.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf das Postgesetz und legt fest, dass alle Brieffachanlagen den dort genannten Vorgaben entsprechen müssen.
- Alle Brieffachanlagen, die der ÖNORM EN 13724 entsprechen, erfüllen automatisch die Anforderungen des Postgesetzes.
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