Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Großhandelskaufmann/-frau (2004)
Verordnung vom 15.01.2004Zusammenfassung
Die 2004 erlassene Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Großhandelskaufmann bzw. zur Großhandelskauffrau fest und definiert detaillierte Lerninhalte von Beschaffung bis Rechnungswesen. Sie ersetzt die alte Regelung von 1990 und tritt am 1. Jänner 2004 in Kraft.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/15/2004XXII
Bildung
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die 2004 erlassene Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Großhandelskaufmann bzw. zur Großhandelskauffrau fest und definiert detaillierte Lerninhalte von Beschaffung bis Rechnungswesen. Sie ersetzt die alte Regelung von 1990 und tritt am 1. Jänner 2004 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Großhandelskaufmann/Großhandelskauffrau ist mit einer dreijährigen Lehrzeit eingerichtet.
- Auszubildende sollen nach Abschluss der Ausbildung Tätigkeiten wie Beschaffung, Kundenberatung, Auftragsabwicklung und administrative Arbeiten eigenständig ausführen können.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.