Änderung der Eisenbahn‑ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV) – neue Kennzeichnungs‑ und Signalvorschriften Verordnung vom 2/13/2004
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/13/2004XXII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 ändert die Eisenbahn‑ArbeitnehmerInnenschutzverordnung, indem sie einen neuen Abschnitt "Kennzeichnung" einführt, bestehende Abschnitte neu nummeriert und verbindliche Signale für Eisenbahn‑ und Straßenbahnbetriebe festlegt.Schwerpunkte
- Der bisherige Paragraph 1 Absatz 4 wird zu Paragraph 1 Absatz 5 umbenannt, sodass die Nummerierung konsistent bleibt.
- Nach Paragraph 1 Absatz 3 wird ein neuer Absatz 4 eingefügt, der den Anhang 3 (Handzeichen) der Kennzeichnungsverordnung auf die hier genannten Betriebe anwendet.
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