<!--[-->Änderung der Eisenbahn‑ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV) – neue Kennzeichnungs‑ und Signalvorschriften<!--]-->
Änderung der Eisenbahn‑ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV) – neue Kennzeichnungs‑ und Signalvorschriften
Verordnung vom 13.02.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 ändert die Eisenbahn‑ArbeitnehmerInnenschutzverordnung, indem sie einen neuen Abschnitt "Kennzeichnung" einführt, bestehende Abschnitte neu nummeriert und verbindliche Signale für Eisenbahn‑ und Straßenbahnbetriebe festlegt.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/13/2004XXII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 ändert die Eisenbahn‑ArbeitnehmerInnenschutzverordnung, indem sie einen neuen Abschnitt "Kennzeichnung" einführt, bestehende Abschnitte neu nummeriert und verbindliche Signale für Eisenbahn‑ und Straßenbahnbetriebe festlegt.

Schwerpunkte

  • Der bisherige Paragraph 1 Absatz 4 wird zu Paragraph 1 Absatz 5 umbenannt, sodass die Nummerierung konsistent bleibt.
  • Nach Paragraph 1 Absatz 3 wird ein neuer Absatz 4 eingefügt, der den Anhang 3 (Handzeichen) der Kennzeichnungsverordnung auf die hier genannten Betriebe anwendet.
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