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Änderung der Zeugnisformularverordnung – neue Angaben für integrative Berufsausbildung und Schwerpunktwahl
Verordnung vom 16.02.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 ergänzt die Zeugnisformularverordnung um neue Angaben für integrative Berufsausbildung und für die Kennzeichnung des gewählten Schwerpunkts in der Oberstufe. Sie tritt mit dem Tag der Freigabe zur Abfrage in Kraft.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur2/16/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 ergänzt die Zeugnisformularverordnung um neue Angaben für integrative Berufsausbildung und für die Kennzeichnung des gewählten Schwerpunkts in der Oberstufe. Sie tritt mit dem Tag der Freigabe zur Abfrage in Kraft.

Schwerpunkte

  • Eine neue Ziffer 22a wird in § 3 Abs. 1 eingefügt und regelt, dass Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen einer integrativen Berufsausbildung unterrichtet wurden, dies im Zeugnis vermerkt bekommen.
  • Ein neuer Absatz 9 wird zu § 3 hinzugefügt. Er verpflichtet Schulen, bei schulautonomer Schwerpunktsetzung in der Oberstufe den gewählten Schwerpunkt als Klammerausdruck im Zeugnisformular anzugeben.
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