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Fruchtsaft‑ und Fruchtnektar‑Verordnung 2004 Verordnung vom 2/16/2004
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen2/16/2004XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Fruchtsaftverordnung legt fest, welche Produkte als Fruchtsaft, Fruchtmark oder Fruchtnektar gelten, welche Zusatzstoffe erlaubt sind und wie diese Produkte gekennzeichnet werden müssen. Sie trat am 16. Februar 2004 in Kraft und ersetzte die frühere Regelung.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert klar, was unter den Begriffen Frucht, Fruchtmark, Fruchtsaft, konzentrierter Fruchtsaft, Fruchtnektar und getrockneter Fruchtsaft zu verstehen ist.
  • Zulässige Zusatzstoffe umfassen Vitamine und Mineralstoffe (nach § 3), bestimmte Zuckerarten, Fruchtsaft‑Konzentrat‑Zutaten sowie weitere Stoffe, die in der Verordnung über andere Zusatzstoffe geregelt sind.
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Rauch-Kallat Maria

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