Bundesministerium für Finanzen2/17/2004XXII
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung 87/2004 ändert die Bezeichnungen und Zuständigkeitsbereiche mehrerer Finanzämter und legt für jede Änderung ein konkretes Inkrafttretensdatum fest.Schwerpunkte
- Die Bezeichnungen einiger Finanzämter werden geändert, damit ein Amt mehrere benachbarte Bezirke verwalten kann (z. B. Wien 1/23 für die Bezirke 1 und 23).
- Ein neuer Absatz wird eingefügt, der die jeweiligen Inkrafttretensdaten für die geänderten Finanzämter festlegt.
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