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Ausbildungsvorschriften für Hotel‑ und Gastgewerbeassistent*innen Verordnung vom 1/15/2004
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/15/2004XXII
Bildung
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Hotel‑ und Gastgewerbeassistenten fest. Sie definiert das Berufsprofil, die Lerninhalte und tritt am 1. Jänner 2004 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Hotel‑ und Gastgewerbeassistent/in wird mit einer dreijährigen Lehrzeit festgelegt.
  • Das Berufsprofil umfasst Tätigkeiten wie Gästebetreuung, Reservierungs‑ und Zimmerbelegungsplanung, Telefonservice, Reklamationsbearbeitung, Rechnungsstellung und Kassenführung.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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