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Ausbildungsvorschriften für Hotel‑ und Gastgewerbeassistent*innen
Verordnung vom 15.01.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Hotel‑ und Gastgewerbeassistenten fest. Sie definiert das Berufsprofil, die Lerninhalte und tritt am 1. Jänner 2004 in Kraft.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/15/2004XXII
Bildung
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Hotel‑ und Gastgewerbeassistenten fest. Sie definiert das Berufsprofil, die Lerninhalte und tritt am 1. Jänner 2004 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Hotel‑ und Gastgewerbeassistent/in wird mit einer dreijährigen Lehrzeit festgelegt.
  • Das Berufsprofil umfasst Tätigkeiten wie Gästebetreuung, Reservierungs‑ und Zimmerbelegungsplanung, Telefonservice, Reklamationsbearbeitung, Rechnungsstellung und Kassenführung.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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