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6. Änderung der Getreide‑Interventionsverordnung (2024)
Verordnung vom 27.02.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Getreide‑Interventionsverordnung: zwei alte Paragraphen werden gestrichen, ein Wortlaut in § 16a wird angepasst und die AGES wird als weitere zuständige Stelle in der Anlage genannt.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/27/2004XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Getreide‑Interventionsverordnung: zwei alte Paragraphen werden gestrichen, ein Wortlaut in § 16a wird angepasst und die AGES wird als weitere zuständige Stelle in der Anlage genannt.

Schwerpunkte

  • Der Paragraph § 3 Abs. 4 wird komplett gestrichen.
  • Der Paragraph § 7a wird ebenfalls aufgehoben.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP


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