Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Getreide‑Interventionsverordnung: zwei alte Paragraphen werden gestrichen, ein Wortlaut in § 16a wird angepasst und die AGES wird als weitere zuständige Stelle in der Anlage genannt.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/27/2004XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Getreide‑Interventionsverordnung: zwei alte Paragraphen werden gestrichen, ein Wortlaut in § 16a wird angepasst und die AGES wird als weitere zuständige Stelle in der Anlage genannt.Schwerpunkte
- Der Paragraph § 3 Abs. 4 wird komplett gestrichen.
- Der Paragraph § 7a wird ebenfalls aufgehoben.
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