Zusammenfassung
Die Verordnung vom 27. Februar 2004 ergänzt die Anlage 3 zu § 22 BWG um die Multilateral Investment Guarantee Agency (MIGA) und passt die Formatierung von Ziffer 11 an.Bundesministerium für Finanzen2/27/2004XXII
Finanzwesen
Internationale Beziehungen
Entwicklungszusammenarbeit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 27. Februar 2004 ergänzt die Anlage 3 zu § 22 BWG um die Multilateral Investment Guarantee Agency (MIGA) und passt die Formatierung von Ziffer 11 an.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf § 22 Abs. 10 Z 3 des Bankwesengesetzes, das die Aktualisierung der Liste zulässt.
- In der bestehenden Ziffer 11 wird ein Strichpunkt eingefügt, um den Text besser zu gliedern.
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