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Ergänzung der Liste multilateraler Entwicklungsbanken – Aufnahme der MIGA
Verordnung vom 27.02.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 27. Februar 2004 ergänzt die Anlage 3 zu § 22 BWG um die Multilateral Investment Guarantee Agency (MIGA) und passt die Formatierung von Ziffer 11 an.
Bundesministerium für Finanzen2/27/2004XXII
Finanzwesen
Internationale Beziehungen
Entwicklungszusammenarbeit

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 27. Februar 2004 ergänzt die Anlage 3 zu § 22 BWG um die Multilateral Investment Guarantee Agency (MIGA) und passt die Formatierung von Ziffer 11 an.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf § 22 Abs. 10 Z 3 des Bankwesengesetzes, das die Aktualisierung der Liste zulässt.
  • In der bestehenden Ziffer 11 wird ein Strichpunkt eingefügt, um den Text besser zu gliedern.
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