Verordnung zur Erhöhung des Frauenanteils im Bundesministerium für soziale Sicherheit Verordnung vom 2/27/2004
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz2/27/2004XXII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche Ziele fest, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen des Bundesministeriums bis Ende 2005 auf mindestens 40 % zu erhöhen.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 41 Abs. 1‑2 des Bundes‑Gleichbehandlungsgesetzes als Rechtsgrundlage.
- Sie definiert verbindliche Zielvorgaben für den Frauenanteil, die bis zum 31. Dezember 2005 erreicht sein sollen.
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