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Akkreditierung der Kontrollstelle für artgemäße Nutztierhaltung Verordnung vom 2/27/2004
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/27/2004XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung akkreditiert die Kontrollstelle für artgemäße Nutztierhaltung Ges.m.b.H. als offizielle Zertifizierungsstelle für tiergerechte Produkte, insbesondere Legehennen, und legt deren Zuständigkeitsbereich fest.

Schwerpunkte

  • Die Kontrollstelle für artgemäße Nutztierhaltung Ges.m.b.H wird als akkreditierte Zertifizierungsstelle benannt.
  • Sie darf Produkte aus artgerechter Nutztierhaltung zertifizieren, insbesondere Legehennen nach einer Tierschutz‑Prüfsystematik.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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