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Akkreditierung der Kontrollstelle für artgemäße Nutztierhaltung
Verordnung vom 27.02.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung akkreditiert die Kontrollstelle für artgemäße Nutztierhaltung Ges.m.b.H. als offizielle Zertifizierungsstelle für tiergerechte Produkte, insbesondere Legehennen, und legt deren Zuständigkeitsbereich fest.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/27/2004XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung akkreditiert die Kontrollstelle für artgemäße Nutztierhaltung Ges.m.b.H. als offizielle Zertifizierungsstelle für tiergerechte Produkte, insbesondere Legehennen, und legt deren Zuständigkeitsbereich fest.

Schwerpunkte

  • Die Kontrollstelle für artgemäße Nutztierhaltung Ges.m.b.H wird als akkreditierte Zertifizierungsstelle benannt.
  • Sie darf Produkte aus artgerechter Nutztierhaltung zertifizieren, insbesondere Legehennen nach einer Tierschutz‑Prüfsystematik.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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