Zusammenfassung
Die Verordnung akkreditiert die Kontrollstelle für artgemäße Nutztierhaltung Ges.m.b.H. als offizielle Zertifizierungsstelle für tiergerechte Produkte, insbesondere Legehennen, und legt deren Zuständigkeitsbereich fest.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/27/2004XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung akkreditiert die Kontrollstelle für artgemäße Nutztierhaltung Ges.m.b.H. als offizielle Zertifizierungsstelle für tiergerechte Produkte, insbesondere Legehennen, und legt deren Zuständigkeitsbereich fest.Schwerpunkte
- Die Kontrollstelle für artgemäße Nutztierhaltung Ges.m.b.H wird als akkreditierte Zertifizierungsstelle benannt.
- Sie darf Produkte aus artgerechter Nutztierhaltung zertifizieren, insbesondere Legehennen nach einer Tierschutz‑Prüfsystematik.
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