Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 ändert die Universitätsberechtigungsverordnung. Sie streicht die Formulierung „und Hochschulen künstlerischer Richtung“, reduziert die zulässige Anzahl von Studiengängen von zwölf auf zehn, passt einige Fachbezeichnungen an und entfernt das Fach Erdölwesen.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur2/27/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 ändert die Universitätsberechtigungsverordnung. Sie streicht die Formulierung „und Hochschulen künstlerischer Richtung“, reduziert die zulässige Anzahl von Studiengängen von zwölf auf zehn, passt einige Fachbezeichnungen an und entfernt das Fach Erdölwesen.Schwerpunkte
- In § 1 entfällt die Wortfolge „und Hochschulen künstlerischer Richtung“.
- In den genannten Absätzen wird das Wort „zwölf“ durch das Wort „zehn“ ersetzt.
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