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Ozon‑Messkonzept‑Verordnung 2004 – Aufbau eines österreichischen Ozonmessnetzes Verordnung vom 2/27/2004
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/27/2004XXII
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein bundesweites Netzwerk von Ozonmessstationen fest, bestimmt deren Standorte, regelt den Betrieb, die Datenübermittlung und die regelmäßige Information der Öffentlichkeit über Ozonwerte und Gesundheitshinweise.

Schwerpunkte

  • Das Umweltbundesamt richtet an vier Bundesstandorten (Pillersdorf, Enzenkirchen, St. Sigmund und bis Ende 2005 die Stolzalpe) Ozonmessstationen ein.
  • Die Landesregierungen müssen zusätzliche Messstationen nach vorgegebenen Zahlen in ihren Ozon‑Überwachungsgebieten einrichten und betreiben.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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