Kundmachung von Änderungen der PCT‑Ausführungsordnung und des Gebührenverzeichnisses Verordnung vom 6/15/2005
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten6/15/2005XXII
Forschung und geistiges Eigentum
Zusammenfassung
Die 90. Verordnung legt fest, dass Beschlüsse des Internationalen Patentverbands von 2002 und 2003, die Änderungen an der PCT‑Ausführungsordnung und am Gebührenverzeichnis enthalten, in der Bibliothek des Österreichischen Patentamtes öffentlich einsehbar gemacht werden.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004.
- Beschlüsse der Versammlung des Internationalen Verbandes vom 1. Oktober 2002 und 1. Oktober 2003, die Änderungen an der Ausführungsordnung und am Gebührenverzeichnis des PCT enthalten, werden veröffentlicht.
Dokumente (PDFs)
