<!--[-->DBA‑Entlastungsverordnung 2005 – Befreiung von der Abzugsbesteuerung<!--]-->
DBA‑Entlastungsverordnung 2005 – Befreiung von der Abzugsbesteuerung Verordnung vom 6/17/2005
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Bundesministerium für Finanzen6/17/2005XXII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, wann Einkünfte ausländischer Personen von der österreichischen Abzugsbesteuerung befreit werden können und legt die erforderlichen Nachweise sowie Ausnahmen fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ermöglicht die Befreiung von der Abzugsbesteuerung, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen anwendbar ist und der Vergütungsschuldner die Richtigkeit des Entlastungsnachweises belegt.
  • Als Nachweis können entweder standardisierte Ansässigkeitsbescheinigungen (Formulare ZS‑QU1/ZS‑QU2) oder, bei geringeren Beträgen, schriftliche Erklärungen mit definierten Angaben (Name, Wohnsitz, keine Inlandsbetriebsstätte usw.) eingereicht werden.
Dokumente (PDFs)
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Grasser Karl-Heinz, Mag.




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