<!--[-->DBA‑Entlastungsverordnung 2005 – Befreiung von der Abzugsbesteuerung<!--]-->
DBA‑Entlastungsverordnung 2005 – Befreiung von der Abzugsbesteuerung
Verordnung vom 17.06.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, wann Einkünfte ausländischer Personen von der österreichischen Abzugsbesteuerung befreit werden können und legt die erforderlichen Nachweise sowie Ausnahmen fest.
Bundesministerium für Finanzen6/17/2005XXII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, wann Einkünfte ausländischer Personen von der österreichischen Abzugsbesteuerung befreit werden können und legt die erforderlichen Nachweise sowie Ausnahmen fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ermöglicht die Befreiung von der Abzugsbesteuerung, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen anwendbar ist und der Vergütungsschuldner die Richtigkeit des Entlastungsnachweises belegt.
  • Als Nachweis können entweder standardisierte Ansässigkeitsbescheinigungen (Formulare ZS‑QU1/ZS‑QU2) oder, bei geringeren Beträgen, schriftliche Erklärungen mit definierten Angaben (Name, Wohnsitz, keine Inlandsbetriebsstätte usw.) eingereicht werden.
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