Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, wann Einkünfte ausländischer Personen von der österreichischen Abzugsbesteuerung befreit werden können und legt die erforderlichen Nachweise sowie Ausnahmen fest.Bundesministerium für Finanzen6/17/2005XXII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, wann Einkünfte ausländischer Personen von der österreichischen Abzugsbesteuerung befreit werden können und legt die erforderlichen Nachweise sowie Ausnahmen fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung ermöglicht die Befreiung von der Abzugsbesteuerung, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen anwendbar ist und der Vergütungsschuldner die Richtigkeit des Entlastungsnachweises belegt.
- Als Nachweis können entweder standardisierte Ansässigkeitsbescheinigungen (Formulare ZS‑QU1/ZS‑QU2) oder, bei geringeren Beträgen, schriftliche Erklärungen mit definierten Angaben (Name, Wohnsitz, keine Inlandsbetriebsstätte usw.) eingereicht werden.
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