Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2005 die Höhe aller Bezüge für Anspruchsberechtigte im Bundesheer fest, inklusive Grundbetrag, Monatsgeld, Dienstgradzulagen, Prämien und Einsatzvergütungen.Bundesministerium für Landesverteidigung1/13/2005XXII
Finanzwesen
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2005 die Höhe aller Bezüge für Anspruchsberechtigte im Bundesheer fest, inklusive Grundbetrag, Monatsgeld, Dienstgradzulagen, Prämien und Einsatzvergütungen.Schwerpunkte
- Der Grundbezugsansatz (Bezugsansatz) wird auf 1 988,60 € festgelegt.
- Das Monatsgeld beträgt je nach § 3 Abs. 1 bzw. Abs. 2 HGG 2001 entweder 168,24 € oder 387,18 €.
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