<!--[-->Verordnung über die Bezüge der Anspruchsberechtigten im Bundesheer (2005)<!--]-->
Verordnung über die Bezüge der Anspruchsberechtigten im Bundesheer (2005)
Verordnung vom 13.01.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2005 die Höhe aller Bezüge für Anspruchsberechtigte im Bundesheer fest, inklusive Grundbetrag, Monatsgeld, Dienstgradzulagen, Prämien und Einsatzvergütungen.
Bundesministerium für Landesverteidigung1/13/2005XXII
Finanzwesen
Verwaltung und Entlohnung des Personals

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2005 die Höhe aller Bezüge für Anspruchsberechtigte im Bundesheer fest, inklusive Grundbetrag, Monatsgeld, Dienstgradzulagen, Prämien und Einsatzvergütungen.

Schwerpunkte

  • Der Grundbezugsansatz (Bezugsansatz) wird auf 1 988,60 € festgelegt.
  • Das Monatsgeld beträgt je nach § 3 Abs. 1 bzw. Abs. 2 HGG 2001 entweder 168,24 € oder 387,18 €.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Platter Günther © Parlamentsdirektion

Platter Günther

ÖVP


7D - Oberland



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.