<!--[-->Änderung der Fachkunde‑Verordnung für unabhängige Prüfeinrichtungen<!--]-->
Änderung der Fachkunde‑Verordnung für unabhängige Prüfeinrichtungen Verordnung vom 4/15/2005
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/15/2005XXII
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Fachkunde‑Anforderungen für unabhängige Prüfeinrichtungen, indem sie zulässige Tätigkeiten auf bestimmte im Anhang genannte Bereiche beschränkt.

Schwerpunkte

  • Die Änderung beruht auf dem Emissionszertifikategesetz, das die rechtliche Grundlage für die neuen Fachkunde‑Anforderungen bildet.
  • Die neue Formulierung beschränkt zulässige Tätigkeiten ausschließlich auf die im Anhang 1 (Z 1, 6, 7, 8, 9 oder 10) genannten Bereiche.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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