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Änderung der Fachkunde‑Verordnung für unabhängige Prüfeinrichtungen
Verordnung vom 15.04.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Fachkunde‑Anforderungen für unabhängige Prüfeinrichtungen, indem sie zulässige Tätigkeiten auf bestimmte im Anhang genannte Bereiche beschränkt.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/15/2005XXII
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Fachkunde‑Anforderungen für unabhängige Prüfeinrichtungen, indem sie zulässige Tätigkeiten auf bestimmte im Anhang genannte Bereiche beschränkt.

Schwerpunkte

  • Die Änderung beruht auf dem Emissionszertifikategesetz, das die rechtliche Grundlage für die neuen Fachkunde‑Anforderungen bildet.
  • Die neue Formulierung beschränkt zulässige Tätigkeiten ausschließlich auf die im Anhang 1 (Z 1, 6, 7, 8, 9 oder 10) genannten Bereiche.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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