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Zuzugsbegünstigungsverordnung – Voraussetzungen für forschungsfördernde Zuwanderung
Verordnung vom 19.04.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert, wann der Zuzug von Forschern aus dem Ausland als förderungswürdig gilt – nämlich wenn die zu zahlenden Löhne die Bedingungen für einen Forschungsfreibetrag erfüllen.
Bundesministerium für Finanzen4/19/2005XXII
Forschung und geistiges Eigentum

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert, wann der Zuzug von Forschern aus dem Ausland als förderungswürdig gilt – nämlich wenn die zu zahlenden Löhne die Bedingungen für einen Forschungsfreibetrag erfüllen.

Schwerpunkte

  • Ein Zuzug aus dem Ausland gilt als förderungswürdig, wenn die zu zahlenden Vergütungen die Voraussetzungen für einen Forschungsfreibetrag nach dem Einkommensteuergesetz erfüllen.
  • Für Forscher, die nicht ausschließlich in Forschung und Entwicklung tätig sind, muss ihre Forschungsarbeit im betreffenden Kalenderjahr überwiegen.
Dokumente (PDFs)
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