<!--[-->Erste Änderung der Stärkekartoffelbeihilfe‑ und Kartoffelstärkeprämien‑Verordnung 2004<!--]-->
Erste Änderung der Stärkekartoffelbeihilfe‑ und Kartoffelstärkeprämien‑Verordnung 2004
Verordnung vom 21.04.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung 2005 ändert die Stärkekartoffelbeihilfe‑ und Kartoffelstärkeprämien‑Verordnung 2004: Sie aktualisiert EU‑Bezüge, streicht § 6, nummeriert Paragraphen neu und führt neue Meldepflichten für Stärkekartoffelerzeuger ein.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/21/2005XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung 2005 ändert die Stärkekartoffelbeihilfe‑ und Kartoffelstärkeprämien‑Verordnung 2004: Sie aktualisiert EU‑Bezüge, streicht § 6, nummeriert Paragraphen neu und führt neue Meldepflichten für Stärkekartoffelerzeuger ein.

Schwerpunkte

  • Der letzte Halbsatz von § 1 wird um Formulierungen erweitert, die auf aktuelle EU‑Verordnungen zu Stützungsregelungen und Stilllegungsflächen verweisen.
  • In § 5 Absatz 1 wird die Bezugnahme von Art. 24 der VO (EG) Nr. 2237/2003 zu Art. 19 der Verordnung (EG) Nr. 1973/2004 geändert.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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