Bundesministerium für Finanzen1/13/2005XXII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 2005/11 befreit Verwaltungsabgaben für amtliche Handlungen im Zusammenhang mit Notständen durch höhere Gewalt und regelt, dass diese Befreiung auch für Anträge gilt, die vor Inkrafttreten gestellt wurden.Schwerpunkte
- Amtshandlungen, die aufgrund von Notständen durch höhere Gewalt (z. B. Hochwasser, Erdrutsch, Lawinen) durchgeführt werden, sind von Verwaltungsabgaben befreit.
- Die Befreiungsregelung aus § 2 Abs. 3 gilt auch für Amtshandlungen, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung beantragt wurden.
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