<!--[-->Änderung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) 2005<!--]-->
Änderung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) 2005
Verordnung vom 26.04.2005

Zusammenfassung

Die 2005 erlassene Verordnung ergänzt die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung um detaillierte Kennzeichnungspflichten für Zutaten, insbesondere für Allergene und Zutaten mit geringem Gewichtsanteil, und legt Übergangsfristen fest.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen4/26/2005XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die 2005 erlassene Verordnung ergänzt die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung um detaillierte Kennzeichnungspflichten für Zutaten, insbesondere für Allergene und Zutaten mit geringem Gewichtsanteil, und legt Übergangsfristen fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle verpackten Waren, die ohne weitere Verarbeitung für den Letztverbraucher bestimmt sind, mit Ausnahme von Weinprodukten nach dem Weingesetz.
  • Zutaten aus Obst, Gemüse oder Pilzen, die in variablen Gewichtsanteilen verwendet werden, müssen im Zutatenverzeichnis unter der Bezeichnung „Obst“, „Gemüse“ bzw. „Pilze“ mit dem Hinweis „in veränderlichen Gewichtsanteilen“ zusammengefasst werden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rauch-Kallat Maria © Parlamentsdirektion

Rauch-Kallat Maria

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.