<!--[-->Änderung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) 2005<!--]-->
Änderung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) 2005 Verordnung vom 4/26/2005
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen4/26/2005XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die 2005 erlassene Verordnung ergänzt die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung um detaillierte Kennzeichnungspflichten für Zutaten, insbesondere für Allergene und Zutaten mit geringem Gewichtsanteil, und legt Übergangsfristen fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle verpackten Waren, die ohne weitere Verarbeitung für den Letztverbraucher bestimmt sind, mit Ausnahme von Weinprodukten nach dem Weingesetz.
  • Zutaten aus Obst, Gemüse oder Pilzen, die in variablen Gewichtsanteilen verwendet werden, müssen im Zutatenverzeichnis unter der Bezeichnung „Obst“, „Gemüse“ bzw. „Pilze“ mit dem Hinweis „in veränderlichen Gewichtsanteilen“ zusammengefasst werden.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

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