<!--[-->Verordnung zur Bezeichnung des Lehrgangs „Psychische Gesundheit und geistige Behinderung“<!--]-->
Verordnung zur Bezeichnung des Lehrgangs „Psychische Gesundheit und geistige Behinderung“ Verordnung vom 4/26/2005
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur4/26/2005XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 erlaubt dem Österreichischen Verein für Individualpsychologie, den Lehrgang „Psychische Gesundheit und geistige Behinderung“ als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und verleiht den Absolvent*innen die Titel "Akademische/akademischer Counsellor for Mental Health and Mental Handicap". Gültig vom 1. Mai 2005 bis zum 31. Dezember 2010.

Schwerpunkte

  • Der Österreichische Verein für Individualpsychologie darf den Lehrgang "Psychische Gesundheit und geistige Behinderung" offiziell als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
  • Die wissenschaftliche Leitung des Lehrgangs muss den Absolvent*innen die Titel "Akademische Counsellor for Mental Health and Mental Handicap" bzw. "Akademischer Counsellor for Mental Health and Mental Handicap" verleihen.
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