Verordnung zur Bezeichnung des Lehrgangs „Psychische Gesundheit und geistige Behinderung“
Verordnung vom 26.04.2005Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 erlaubt dem Österreichischen Verein für Individualpsychologie, den Lehrgang „Psychische Gesundheit und geistige Behinderung“ als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und verleiht den Absolvent*innen die Titel "Akademische/akademischer Counsellor for Mental Health and Mental Handicap". Gültig vom 1. Mai 2005 bis zum 31. Dezember 2010.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur4/26/2005XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 erlaubt dem Österreichischen Verein für Individualpsychologie, den Lehrgang „Psychische Gesundheit und geistige Behinderung“ als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und verleiht den Absolvent*innen die Titel "Akademische/akademischer Counsellor for Mental Health and Mental Handicap". Gültig vom 1. Mai 2005 bis zum 31. Dezember 2010.Schwerpunkte
- Der Österreichische Verein für Individualpsychologie darf den Lehrgang "Psychische Gesundheit und geistige Behinderung" offiziell als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
- Die wissenschaftliche Leitung des Lehrgangs muss den Absolvent*innen die Titel "Akademische Counsellor for Mental Health and Mental Handicap" bzw. "Akademischer Counsellor for Mental Health and Mental Handicap" verleihen.
Dokumente (PDFs)
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