Pauschalbetrag von 7 € als Ersatz für die Zuverlässigkeitsprüfung im Luftverkehr
Verordnung vom 27.04.2005Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Pauschalbetrag von 7 Euro als Ersatz für die Zuverlässigkeitsprüfung von Personen im Luftverkehr fest. Sie gilt für alle Fälle nach § 140d des Luftfahrtgesetzes und trat am 28.04.2005 in Kraft.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/27/2005XXII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Pauschalbetrag von 7 Euro als Ersatz für die Zuverlässigkeitsprüfung von Personen im Luftverkehr fest. Sie gilt für alle Fälle nach § 140d des Luftfahrtgesetzes und trat am 28.04.2005 in Kraft.Schwerpunkte
- Ein fester Pauschalbetrag von 7 Euro wird als Ersatz für die Einzelfall‑Zuverlässigkeitsprüfung festgelegt.
- Die Pauschale gilt für alle Personen, die nach § 140d des Luftfahrtgesetzes einer Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen werden.
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