<!--[-->Pauschalbetrag von 7 € als Ersatz für die Zuverlässigkeitsprüfung im Luftverkehr<!--]-->
Pauschalbetrag von 7 € als Ersatz für die Zuverlässigkeitsprüfung im Luftverkehr
Verordnung vom 27.04.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Pauschalbetrag von 7 Euro als Ersatz für die Zuverlässigkeitsprüfung von Personen im Luftverkehr fest. Sie gilt für alle Fälle nach § 140d des Luftfahrtgesetzes und trat am 28.04.2005 in Kraft.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/27/2005XXII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Pauschalbetrag von 7 Euro als Ersatz für die Zuverlässigkeitsprüfung von Personen im Luftverkehr fest. Sie gilt für alle Fälle nach § 140d des Luftfahrtgesetzes und trat am 28.04.2005 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Ein fester Pauschalbetrag von 7 Euro wird als Ersatz für die Einzelfall‑Zuverlässigkeitsprüfung festgelegt.
  • Die Pauschale gilt für alle Personen, die nach § 140d des Luftfahrtgesetzes einer Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen werden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gorbach Hubert © Parlamentsdirektion

Gorbach Hubert

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.