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Pauschalbetrag von 7 € als Ersatz für die Zuverlässigkeitsprüfung im Luftverkehr Verordnung vom 4/27/2005
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/27/2005XXII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Pauschalbetrag von 7 Euro als Ersatz für die Zuverlässigkeitsprüfung von Personen im Luftverkehr fest. Sie gilt für alle Fälle nach § 140d des Luftfahrtgesetzes und trat am 28.04.2005 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Ein fester Pauschalbetrag von 7 Euro wird als Ersatz für die Einzelfall‑Zuverlässigkeitsprüfung festgelegt.
  • Die Pauschale gilt für alle Personen, die nach § 140d des Luftfahrtgesetzes einer Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen werden.
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Gorbach Hubert




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