<!--[-->Zweite Änderung der Verordnung über Lizenzen für Marktordnungswaren (2005)<!--]-->
Zweite Änderung der Verordnung über Lizenzen für Marktordnungswaren (2005)
Verordnung vom 11.05.2005

Zusammenfassung

Im Mai 2005 wurde die Verordnung über Lizenzen für Marktordnungswaren zum zweiten Mal geändert. Die Änderungen betreffen die Definition von Überwachungsdokumenten, die Zuständigkeit bei der Lizenzvergabe, das Ausfüllen von Anträgen und die Abschreibung von Lizenzen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/11/2005XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Im Mai 2005 wurde die Verordnung über Lizenzen für Marktordnungswaren zum zweiten Mal geändert. Die Änderungen betreffen die Definition von Überwachungsdokumenten, die Zuständigkeit bei der Lizenzvergabe, das Ausfüllen von Anträgen und die Abschreibung von Lizenzen.

Schwerpunkte

  • Eine neue Ziffer 6 wird in § 1 eingefügt und definiert Überwachungsdokumente nach mehreren EU‑Verordnungen.
  • Die Zuständigkeit für die Erteilung von Lizenzen, Bescheinigungen und Überwachungsdokumenten wird zwischen dem Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (für Bananen, Wein und Ethylalkohol) und der Agrarmarkt Austria (für alle anderen Marktorganisationen) aufgeteilt.
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