<!--[-->Trockenfutterbeihilfe‑Verordnung 2005 – Regelungen zur Subvention von Trockenfutter<!--]-->
Trockenfutterbeihilfe‑Verordnung 2005 – Regelungen zur Subvention von Trockenfutter Verordnung vom 5/11/2005
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/11/2005XXII
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Trockenfutterbeihilfe‑Verordnung 2005 regelt die Gewährung von Subventionen für die Herstellung von Trockenfutter. Sie legt Antragsverfahren, Vertragsbedingungen, Gewichtsfeststellung, Meldungen und Kontrollen fest und ersetzt die frühere Verordnung von 1995.

Schwerpunkte

  • Verarbeitungsunternehmen und Lagerbetreiber müssen bei der AMA eine Zulassung beantragen und dabei Lagepläne, Nachweis einer geeichten Waage sowie die Beschäftigung sachkundiger Personen nachweisen.
  • Verträge mit Landwirten müssen das von der AMA vorgegebene Muster verwenden, eine eindeutige Bezugsnummer enthalten und bis zum 31. Mai eingereicht werden.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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