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Saatgut‑Anbaugebiete‑Verordnung 2005 – Festlegung geschlossener Anbaugebiete für Saatgut
Verordnung vom 12.05.2005

Zusammenfassung

Die Saatgut‑Anbaugebiete‑Verordnung definiert geschlossene Anbaugebiete für bestimmte Kulturarten, um die Qualität des Saatguts zu sichern. Sie sieht vor, dass Sachverständige der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit technische und biologische Kriterien prüfen. Die Verordnung trat am 1. Juni 2005 in Kraft.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/12/2005XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Saatgut‑Anbaugebiete‑Verordnung definiert geschlossene Anbaugebiete für bestimmte Kulturarten, um die Qualität des Saatguts zu sichern. Sie sieht vor, dass Sachverständige der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit technische und biologische Kriterien prüfen. Die Verordnung trat am 1. Juni 2005 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt geschlossene Anbaugebiete für die Saatgutvermehrung fest – insbesondere für Kohlrübe, Mais, Raps, Rübsen, Stoppel‑/Herbstrübe und Zucker‑/Futterrübe.
  • Anbaugebiete können nur anerkannt werden, wenn sie nach den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen die notwendige Qualität des Saatguts sicherstellen.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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