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Binnenschifffahrts‑Statistikverordnung 2005 Verordnung vom 5/12/2005
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/12/2005XXII
Umwelt
Verkehr
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung verpflichtet die Statistik‑Behörde, monatlich Daten über den Güter‑ und Schiffsverkehr auf der Donau zu erheben und an EU‑Eurostat zu melden.

Schwerpunkte

  • Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss monatlich eine Statistik über den Güter‑ und Schiffsverkehr auf der Donau erstellen.
  • Der Güterverkehr wird in Inland‑, grenzüberschreitenden und Transitverkehr unterschieden.
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Gorbach Hubert




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