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Binnenschifffahrts‑Statistikverordnung 2005
Verordnung vom 12.05.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung verpflichtet die Statistik‑Behörde, monatlich Daten über den Güter‑ und Schiffsverkehr auf der Donau zu erheben und an EU‑Eurostat zu melden.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/12/2005XXII
Umwelt
Verkehr
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung verpflichtet die Statistik‑Behörde, monatlich Daten über den Güter‑ und Schiffsverkehr auf der Donau zu erheben und an EU‑Eurostat zu melden.

Schwerpunkte

  • Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss monatlich eine Statistik über den Güter‑ und Schiffsverkehr auf der Donau erstellen.
  • Der Güterverkehr wird in Inland‑, grenzüberschreitenden und Transitverkehr unterschieden.
Dokumente (PDFs)
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Gorbach Hubert

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