Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/12/2005XXII
Umwelt
Verkehr
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung verpflichtet die Statistik‑Behörde, monatlich Daten über den Güter‑ und Schiffsverkehr auf der Donau zu erheben und an EU‑Eurostat zu melden.Schwerpunkte
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss monatlich eine Statistik über den Güter‑ und Schiffsverkehr auf der Donau erstellen.
- Der Güterverkehr wird in Inland‑, grenzüberschreitenden und Transitverkehr unterschieden.
Dokumente (PDFs)
