Verordnung zur Festlegung des Straßenverlaufs der S 5 Stockerauer Schnellstraße (Abschnitt Kollersdorf‑Jettsdorf)
Verordnung vom 12.05.2005Zusammenfassung
Die Verordnung bestimmt den Verlauf einer neuen vierstreifigen Trasse der S 5 Stockerauer Schnellstraße zwischen km 95,200 und km 101,910 im Bereich Grafenwörth und Kirchberg am Wagram und verbindet sie über die Anschlussstelle Grafenwörth mit dem Landesstraßennetz.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/12/2005XXII
Umwelt
Verkehr
Straßen- und Brückenbau
Zusammenfassung
Die Verordnung bestimmt den Verlauf einer neuen vierstreifigen Trasse der S 5 Stockerauer Schnellstraße zwischen km 95,200 und km 101,910 im Bereich Grafenwörth und Kirchberg am Wagram und verbindet sie über die Anschlussstelle Grafenwörth mit dem Landesstraßennetz.Schwerpunkte
- Festlegung des neuen Straßenverlaufs der S 5 zwischen km 95,200 und km 101,910 im Bereich Grafenwörth und Kirchberg am Wagram.
- Die Trasse wird vierstreifig ausgebaut, schließt an den bestehenden Straßenbestand an und verbindet über die Anschlussstelle Grafenwörth mit dem Landesstraßennetz.
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