<!--[-->Verordnung zur Festlegung des Straßenverlaufs der S 5 Stockerauer Schnellstraße (Abschnitt Kollersdorf‑Jettsdorf)<!--]-->
Verordnung zur Festlegung des Straßenverlaufs der S 5 Stockerauer Schnellstraße (Abschnitt Kollersdorf‑Jettsdorf) Verordnung vom 5/12/2005
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/12/2005XXII
Umwelt
Verkehr
Straßen- und Brückenbau

Zusammenfassung

Die Verordnung bestimmt den Verlauf einer neuen vierstreifigen Trasse der S 5 Stockerauer Schnellstraße zwischen km 95,200 und km 101,910 im Bereich Grafenwörth und Kirchberg am Wagram und verbindet sie über die Anschlussstelle Grafenwörth mit dem Landesstraßennetz.

Schwerpunkte

  • Festlegung des neuen Straßenverlaufs der S 5 zwischen km 95,200 und km 101,910 im Bereich Grafenwörth und Kirchberg am Wagram.
  • Die Trasse wird vierstreifig ausgebaut, schließt an den bestehenden Straßenbestand an und verbindet über die Anschlussstelle Grafenwörth mit dem Landesstraßennetz.
Dokumente (PDFs)
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Gorbach Hubert




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