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Festlegung des Streckenverlaufs der A5 Nord (Eibesbrunn – Schrick) Verordnung vom 5/12/2005
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/12/2005XXII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den genauen Verlauf des Autobahnabschnitts A5 Nord zwischen Eibesbrunn und Schrick fest, definiert Anschlussstellen und basiert auf dem Bundesstraßengesetz sowie dem UVP‑G.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf das Bundesstraßengesetz (§ 4 Abs. 1) und das UVP‑G, um den neuen Autobahnabschnitt rechtlich zu begründen.
  • Der festgelegte Streckenabschnitt unterliegt den Bestimmungen des § 15 des Bundesstraßengesetzes, das die allgemeinen Vorschriften für Bundesstraßen regelt.
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Gorbach Hubert




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