Zusammenfassung
Die Verordnung legt den genauen Verlauf des Autobahnabschnitts A5 Nord zwischen Eibesbrunn und Schrick fest, definiert Anschlussstellen und basiert auf dem Bundesstraßengesetz sowie dem UVP‑G.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/12/2005XXII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den genauen Verlauf des Autobahnabschnitts A5 Nord zwischen Eibesbrunn und Schrick fest, definiert Anschlussstellen und basiert auf dem Bundesstraßengesetz sowie dem UVP‑G.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf das Bundesstraßengesetz (§ 4 Abs. 1) und das UVP‑G, um den neuen Autobahnabschnitt rechtlich zu begründen.
- Der festgelegte Streckenabschnitt unterliegt den Bestimmungen des § 15 des Bundesstraßengesetzes, das die allgemeinen Vorschriften für Bundesstraßen regelt.
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