Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/12/2005XXII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den genauen Verlauf des Autobahnabschnitts A5 Nord zwischen Eibesbrunn und Schrick fest, definiert Anschlussstellen und basiert auf dem Bundesstraßengesetz sowie dem UVP‑G.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf das Bundesstraßengesetz (§ 4 Abs. 1) und das UVP‑G, um den neuen Autobahnabschnitt rechtlich zu begründen.
- Der festgelegte Streckenabschnitt unterliegt den Bestimmungen des § 15 des Bundesstraßengesetzes, das die allgemeinen Vorschriften für Bundesstraßen regelt.
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