<!--[-->Änderung der Futtermittelverordnung 2000 – Hinweis auf EU‑Maßnahme zu GVO Bt10<!--]-->
Änderung der Futtermittelverordnung 2000 – Hinweis auf EU‑Maßnahme zu GVO Bt10
Verordnung vom 12.05.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung 132/2005 ändert die Futtermittelverordnung 2000, indem sie in § 35 Z 12 einen Hinweis auf die EU‑Entscheidung zu Dringlichkeitsmaßnahmen gegen den GVO „Bt10“ in Mais einfügt und den alten Unterabschnitt Z 12 zu Z 13 umbenennt.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/12/2005XXII
Umwelt
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung 132/2005 ändert die Futtermittelverordnung 2000, indem sie in § 35 Z 12 einen Hinweis auf die EU‑Entscheidung zu Dringlichkeitsmaßnahmen gegen den GVO „Bt10“ in Mais einfügt und den alten Unterabschnitt Z 12 zu Z 13 umbenennt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung fügt in § 35 Z 12 einen Hinweis auf die EU‑Entscheidung 2005/317/EG ein, die Dringlichkeitsmaßnahmen gegen den nicht zugelassenen GVO „Bt10“ in Maiserzeugnissen anordnet.
  • Der bisherige Unterabschnitt Z 12 wird in Z 13 umbenannt, damit die neue Ziffer (ehemaliges Z 12) korrekt zugeordnet ist.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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