Verordnung zur Bezeichnung von Mediationslehrgängen und akademischen Titeln (2005‑2010)
Verordnung vom 13.05.2005Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die Arge Bildungsmanagement in Wien den Lehrgang „Mediation und Konfliktregelung“ als universitären Lehrgang bezeichnen und den Absolventen die Titel „Akademische*r Mediator*in“ sowie den Mastergrad „MA (Mediation)“ verleihen darf. Gültig vom 1. Juni 2005 bis zum 31. Dezember 2010.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur5/13/2005XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die Arge Bildungsmanagement in Wien den Lehrgang „Mediation und Konfliktregelung“ als universitären Lehrgang bezeichnen und den Absolventen die Titel „Akademische*r Mediator*in“ sowie den Mastergrad „MA (Mediation)“ verleihen darf. Gültig vom 1. Juni 2005 bis zum 31. Dezember 2010.Schwerpunkte
- Die Arge Bildungsmanagement, Wien, darf den Ausbildungslehrgang „Mediation und Konfliktregelung“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen und den Absolventen die Bezeichnung „Akademische Mediatorin“ bzw. „Akademischer Mediator“ verleihen.
- Die gleiche Einrichtung darf den Masterlehrgang „Mediation und Konfliktregelung“ ebenfalls als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen und den Absolventen den akademischen Grad „Master of Arts (Mediation)“, abgekürzt MA, verleihen.
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