<!--[-->Verordnung zur Bezeichnung von Mediationslehrgängen und akademischen Titeln (2005‑2010)<!--]-->
Verordnung zur Bezeichnung von Mediationslehrgängen und akademischen Titeln (2005‑2010) Verordnung vom 5/13/2005
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur5/13/2005XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass die Arge Bildungsmanagement in Wien den Lehrgang „Mediation und Konfliktregelung“ als universitären Lehrgang bezeichnen und den Absolventen die Titel „Akademische*r Mediator*in“ sowie den Mastergrad „MA (Mediation)“ verleihen darf. Gültig vom 1. Juni 2005 bis zum 31. Dezember 2010.

Schwerpunkte

  • Die Arge Bildungsmanagement, Wien, darf den Ausbildungslehrgang „Mediation und Konfliktregelung“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen und den Absolventen die Bezeichnung „Akademische Mediatorin“ bzw. „Akademischer Mediator“ verleihen.
  • Die gleiche Einrichtung darf den Masterlehrgang „Mediation und Konfliktregelung“ ebenfalls als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen und den Absolventen den akademischen Grad „Master of Arts (Mediation)“, abgekürzt MA, verleihen.
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