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Änderung der SBH‑Prüfungsbefreiungsverordnung (2005)
Verordnung vom 20.05.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 ergänzt die SBH‑Prüfungsbefreiungsverordnung, indem sie in § 1, Abs. 1‑3 b das Wort „oder“ durch ein Komma ersetzt und nach dem Begriff „Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftkammern“ den Zusatz „oder der Akademie für Recht und Steuern“ einfügt.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit5/20/2005XXII
Finanzwesen
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 ergänzt die SBH‑Prüfungsbefreiungsverordnung, indem sie in § 1, Abs. 1‑3 b das Wort „oder“ durch ein Komma ersetzt und nach dem Begriff „Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftkammern“ den Zusatz „oder der Akademie für Recht und Steuern“ einfügt.

Schwerpunkte

  • In Absatz 1 b wird das Wort „oder“ durch ein Komma ersetzt und nach „Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftkammern“ die Formulierung „oder der Akademie für Recht und Steuern“ eingefügt.
  • In Absatz 2 b erfolgt dieselbe Änderung: Das Wort „oder“ wird durch ein Komma ersetzt und die zusätzliche Formulierung „oder der Akademie für Recht und Steuern“ nach dem Ausdruck „Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftkammern“ eingefügt.
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Bartenstein Martin, Dr.

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