Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 ergänzt die SBH‑Prüfungsbefreiungsverordnung, indem sie in § 1, Abs. 1‑3 b das Wort „oder“ durch ein Komma ersetzt und nach dem Begriff „Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftkammern“ den Zusatz „oder der Akademie für Recht und Steuern“ einfügt.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit5/20/2005XXII
Finanzwesen
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 ergänzt die SBH‑Prüfungsbefreiungsverordnung, indem sie in § 1, Abs. 1‑3 b das Wort „oder“ durch ein Komma ersetzt und nach dem Begriff „Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftkammern“ den Zusatz „oder der Akademie für Recht und Steuern“ einfügt.Schwerpunkte
- In Absatz 1 b wird das Wort „oder“ durch ein Komma ersetzt und nach „Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftkammern“ die Formulierung „oder der Akademie für Recht und Steuern“ eingefügt.
- In Absatz 2 b erfolgt dieselbe Änderung: Das Wort „oder“ wird durch ein Komma ersetzt und die zusätzliche Formulierung „oder der Akademie für Recht und Steuern“ nach dem Ausdruck „Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftkammern“ eingefügt.
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