<!--[-->Verordnung zur Bezeichnung von Europarechts‑Lehrgängen und Vergabe des Grades Master of Laws<!--]-->
Verordnung zur Bezeichnung von Europarechts‑Lehrgängen und Vergabe des Grades Master of Laws Verordnung vom 5/24/2005
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur5/24/2005XXII
Bildung
Hochschulausbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt der Schloss Hofen – Wissenschafts‑ und Weiterbildungs‑GmbH, den Lehrgang „Europarecht – Akademische Europarechtsexpertin und Akademischer Europarechtsexperte“ sowie den Master‑of‑Laws‑Lehrgang als universitären Lehrgang zu bezeichnen und entsprechende Titel bzw. den akademischen Grad LL.M. zu verleihen. Gültig von 1. Juli 2005 bis 31. Dezember 2010.

Schwerpunkte

  • Die Schloss Hofen – Wissenschafts‑ und Weiterbildungs‑GmbH darf den Lehrgang „Europarecht – Akademische Europarechtsexpertin und Akademischer Europarechtsexperte“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
  • Die wissenschaftliche Leiterin bzw. der wissenschaftliche Leiter des Lehrgangs darf den Absolvent*innen die Bezeichnung „Akademische Europarechtsexpertin“ bzw. „Akademischer Europarechtsexperte“ verleihen.
Dokumente (PDFs)
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