Verordnung zur Bezeichnung von Europarechts‑Lehrgängen und Vergabe des Grades Master of Laws
Verordnung vom 24.05.2005Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt der Schloss Hofen – Wissenschafts‑ und Weiterbildungs‑GmbH, den Lehrgang „Europarecht – Akademische Europarechtsexpertin und Akademischer Europarechtsexperte“ sowie den Master‑of‑Laws‑Lehrgang als universitären Lehrgang zu bezeichnen und entsprechende Titel bzw. den akademischen Grad LL.M. zu verleihen. Gültig von 1. Juli 2005 bis 31. Dezember 2010.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur5/24/2005XXII
Bildung
Hochschulausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt der Schloss Hofen – Wissenschafts‑ und Weiterbildungs‑GmbH, den Lehrgang „Europarecht – Akademische Europarechtsexpertin und Akademischer Europarechtsexperte“ sowie den Master‑of‑Laws‑Lehrgang als universitären Lehrgang zu bezeichnen und entsprechende Titel bzw. den akademischen Grad LL.M. zu verleihen. Gültig von 1. Juli 2005 bis 31. Dezember 2010.Schwerpunkte
- Die Schloss Hofen – Wissenschafts‑ und Weiterbildungs‑GmbH darf den Lehrgang „Europarecht – Akademische Europarechtsexpertin und Akademischer Europarechtsexperte“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
- Die wissenschaftliche Leiterin bzw. der wissenschaftliche Leiter des Lehrgangs darf den Absolvent*innen die Bezeichnung „Akademische Europarechtsexpertin“ bzw. „Akademischer Europarechtsexperte“ verleihen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.