Bohrarbeitenverordnung – Arbeitnehmerschutz bei Bohr‑ und Behandlungsarbeiten
Verordnung vom 24.05.2005Zusammenfassung
Die Bohrarbeitenverordnung regelt den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Bohr‑ und Behandlungsarbeiten. Sie legt Pflichten zu Aufsicht, Gefahrenermittlung, schriftlichen Arbeitsfreigaben, Prüfungen und Sicherheitsausrüstungen fest.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit5/24/2005XXII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Bohrarbeitenverordnung regelt den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Bohr‑ und Behandlungsarbeiten. Sie legt Pflichten zu Aufsicht, Gefahrenermittlung, schriftlichen Arbeitsfreigaben, Prüfungen und Sicherheitsausrüstungen fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für Bohrarbeiten zum Gewinnen von Rohstoffen, zur geologischen Erkundung und für Behandlungsarbeiten an bereits gebohrten Löchern.
- Bei allen Bohr‑ und Behandlungsarbeiten muss eine fachkundige Aufsichtsperson anwesend sein, die die Einhaltung der Schutzmaßnahmen überwacht.
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