Bohrarbeitenverordnung – Arbeitnehmerschutz bei Bohr‑ und Behandlungsarbeiten Verordnung vom 5/24/2005
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit5/24/2005XXII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Bohrarbeitenverordnung regelt den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Bohr‑ und Behandlungsarbeiten. Sie legt Pflichten zu Aufsicht, Gefahrenermittlung, schriftlichen Arbeitsfreigaben, Prüfungen und Sicherheitsausrüstungen fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für Bohrarbeiten zum Gewinnen von Rohstoffen, zur geologischen Erkundung und für Behandlungsarbeiten an bereits gebohrten Löchern.
- Bei allen Bohr‑ und Behandlungsarbeiten muss eine fachkundige Aufsichtsperson anwesend sein, die die Einhaltung der Schutzmaßnahmen überwacht.
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