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Bohrarbeitenverordnung – Arbeitnehmerschutz bei Bohr‑ und Behandlungsarbeiten Verordnung vom 5/24/2005
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit5/24/2005XXII
Gesundheit
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Bohrarbeitenverordnung regelt den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Bohr‑ und Behandlungsarbeiten. Sie legt Pflichten zu Aufsicht, Gefahrenermittlung, schriftlichen Arbeitsfreigaben, Prüfungen und Sicherheitsausrüstungen fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für Bohrarbeiten zum Gewinnen von Rohstoffen, zur geologischen Erkundung und für Behandlungsarbeiten an bereits gebohrten Löchern.
  • Bei allen Bohr‑ und Behandlungsarbeiten muss eine fachkundige Aufsichtsperson anwesend sein, die die Einhaltung der Schutzmaßnahmen überwacht.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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