Änderung der Regelungen zu Wahltagen und Vertretungszahlen bei den Hochschüler*innen‑Wahlen 2005
Verordnung vom 25.05.2005Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 legt fest, wie viele Vertreterinnen und Vertreter jede österreichische Hochschule in die Bundesvertretung der Studierenden entsenden darf und bestimmt neue Wahltage sowie Fristen für die Studierendenwahl.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur5/25/2005XXII
Bildung
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 legt fest, wie viele Vertreterinnen und Vertreter jede österreichische Hochschule in die Bundesvertretung der Studierenden entsenden darf und bestimmt neue Wahltage sowie Fristen für die Studierendenwahl.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf das Hochschülerinnen‑ und Hochschülerschaftsgesetz (HSG) und nutzt dessen §§ 34 Abs. 2 und 35a Abs. 7 als Rechtsgrundlage.
- In der Anlage zu § 2 wird für jede Universität und Akademie die Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter festgelegt, basierend auf ihrer Studierendenzahl.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.