<!--[-->Änderung der Regelungen zu Wahltagen und Vertretungszahlen bei den Hochschüler*innen‑Wahlen 2005<!--]-->
Änderung der Regelungen zu Wahltagen und Vertretungszahlen bei den Hochschüler*innen‑Wahlen 2005
Verordnung vom 25.05.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 legt fest, wie viele Vertreterinnen und Vertreter jede österreichische Hochschule in die Bundesvertretung der Studierenden entsenden darf und bestimmt neue Wahltage sowie Fristen für die Studierendenwahl.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur5/25/2005XXII
Bildung
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 legt fest, wie viele Vertreterinnen und Vertreter jede österreichische Hochschule in die Bundesvertretung der Studierenden entsenden darf und bestimmt neue Wahltage sowie Fristen für die Studierendenwahl.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf das Hochschülerinnen‑ und Hochschülerschaftsgesetz (HSG) und nutzt dessen §§ 34 Abs. 2 und 35a Abs. 7 als Rechtsgrundlage.
  • In der Anlage zu § 2 wird für jede Universität und Akademie die Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter festgelegt, basierend auf ihrer Studierendenzahl.
Dokumente (PDFs)
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Gehrer Elisabeth

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



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