Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur5/30/2005XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die 2005 erlassene Verordnung erlaubt Absolvent*innen bestimmter Fachhochschul‑Diplomstudiengänge die Zulassung zum Doktoratsstudium in Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften, wirksam ab 1. Juli 2005.Schwerpunkte
- Absolvent*innen der aufgelisteten Fachhochschul‑Diplomstudiengänge erhalten das Recht, zum Doktoratsstudium in Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften zugelassen zu werden.
- Die Verordnung gilt ab dem 1. Juli 2005.
Dokumente (PDFs)
