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Verordnung über das Doktoratsstudium für FH‑Absolvent*innen Verordnung vom 5/30/2005
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur5/30/2005XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die 2005 erlassene Verordnung erlaubt Absolvent*innen bestimmter Fachhochschul‑Diplomstudiengänge die Zulassung zum Doktoratsstudium in Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften, wirksam ab 1. Juli 2005.

Schwerpunkte

  • Absolvent*innen der aufgelisteten Fachhochschul‑Diplomstudiengänge erhalten das Recht, zum Doktoratsstudium in Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften zugelassen zu werden.
  • Die Verordnung gilt ab dem 1. Juli 2005.
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