Verordnung über den akademischen Grad Master of Arts für das Lehrgang Musikmanagement (MA) an der Donau‑Universität Krems
Verordnung vom 30.05.2005Zusammenfassung
Die Bundesministerin hat per Verordnung festgelegt, dass Absolvent*innen des Studiengangs Musikmanagement (MA) an der Donau‑Universität Krems den offiziellen akademischen Grad Master of Arts erhalten. Die Regelung gilt seit dem 1. Juni 2005.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur5/30/2005XXII
Verwaltungsrecht
Hochschulausbildung
Zusammenfassung
Die Bundesministerin hat per Verordnung festgelegt, dass Absolvent*innen des Studiengangs Musikmanagement (MA) an der Donau‑Universität Krems den offiziellen akademischen Grad Master of Arts erhalten. Die Regelung gilt seit dem 1. Juni 2005.Schwerpunkte
- Die Vorsitzende des Kollegiums der Donau‑Universität Krems darf den Absolvent*innen des Lehrgangs Musikmanagement (MA) den akademischen Grad Master of Arts verleihen.
- Die Verordnung tritt am 1. Juni 2005 in Kraft.
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