<!--[-->Verordnung über den akademischen Grad Master of Arts für das Lehrgang Musikmanagement (MA) an der Donau‑Universität Krems<!--]-->
Verordnung über den akademischen Grad Master of Arts für das Lehrgang Musikmanagement (MA) an der Donau‑Universität Krems
Verordnung vom 30.05.2005

Zusammenfassung

Die Bundesministerin hat per Verordnung festgelegt, dass Absolvent*innen des Studiengangs Musikmanagement (MA) an der Donau‑Universität Krems den offiziellen akademischen Grad Master of Arts erhalten. Die Regelung gilt seit dem 1. Juni 2005.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur5/30/2005XXII
Verwaltungsrecht
Hochschulausbildung

Zusammenfassung

Die Bundesministerin hat per Verordnung festgelegt, dass Absolvent*innen des Studiengangs Musikmanagement (MA) an der Donau‑Universität Krems den offiziellen akademischen Grad Master of Arts erhalten. Die Regelung gilt seit dem 1. Juni 2005.

Schwerpunkte

  • Die Vorsitzende des Kollegiums der Donau‑Universität Krems darf den Absolvent*innen des Lehrgangs Musikmanagement (MA) den akademischen Grad Master of Arts verleihen.
  • Die Verordnung tritt am 1. Juni 2005 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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Gehrer Elisabeth

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