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Einführung digitaler Traubentransport‑Datenblätter Verordnung vom 5/30/2005
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/30/2005XXII
Wein

Zusammenfassung

Die Verordnung 148/2005 ermöglicht für den Transport von Trauben die Nutzung eines elektronischen Datenblatts anstelle einer schriftlichen Transportbescheinigung, das innerhalb von drei Wochen an den zuständigen Inspektor übermittelt werden muss.

Schwerpunkte

  • Bei Traubenlieferungen kann anstelle einer schriftlichen Transportbescheinigung ein elektronisches Datenblatt genutzt werden.
  • Das Datenblatt muss von der Bundeskellereiinspektion ausgestellt und innerhalb von drei Wochen an den zuständigen Inspektor übermittelt werden.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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