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Einführung digitaler Traubentransport‑Datenblätter
Verordnung vom 30.05.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung 148/2005 ermöglicht für den Transport von Trauben die Nutzung eines elektronischen Datenblatts anstelle einer schriftlichen Transportbescheinigung, das innerhalb von drei Wochen an den zuständigen Inspektor übermittelt werden muss.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/30/2005XXII
Wein

Zusammenfassung

Die Verordnung 148/2005 ermöglicht für den Transport von Trauben die Nutzung eines elektronischen Datenblatts anstelle einer schriftlichen Transportbescheinigung, das innerhalb von drei Wochen an den zuständigen Inspektor übermittelt werden muss.

Schwerpunkte

  • Bei Traubenlieferungen kann anstelle einer schriftlichen Transportbescheinigung ein elektronisches Datenblatt genutzt werden.
  • Das Datenblatt muss von der Bundeskellereiinspektion ausgestellt und innerhalb von drei Wochen an den zuständigen Inspektor übermittelt werden.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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