Zusammenfassung
Die Verordnung vom 18. Jänner 2005 legt fest, dass Zivildienstleistende ab dem 1. Jänner 2005 eine Grundvergütung von € 189,40 und einen Zuschlag von € 140,20 erhalten.Bundesministerium für Inneres1/18/2005XXII
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 18. Jänner 2005 legt fest, dass Zivildienstleistende ab dem 1. Jänner 2005 eine Grundvergütung von € 189,40 und einen Zuschlag von € 140,20 erhalten.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt neue Pauschalbeträge für Zivildienstleistende fest.
- Die rechtliche Grundlage ist § 26 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes (ZDG).
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