<!--[-->Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende (2005)<!--]-->
Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende (2005) Verordnung vom 1/18/2005
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Bundesministerium für Inneres1/18/2005XXII
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 18. Jänner 2005 legt fest, dass Zivildienstleistende ab dem 1. Jänner 2005 eine Grundvergütung von € 189,40 und einen Zuschlag von € 140,20 erhalten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt neue Pauschalbeträge für Zivildienstleistende fest.
  • Die rechtliche Grundlage ist § 26 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes (ZDG).
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Prokop Liese




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