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Novelle 2005 zum Altlastenatlas – Aufnahme neuer Altlasten Verordnung vom 5/30/2005
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/30/2005XXII
Umwelt

Zusammenfassung

Die Novelle 2005 erweitert den Altlastenatlas, indem sie zahlreiche neue kontaminierte Standorte in mehreren Anhängen auflistet und deren Inkrafttreten auf den 1. Juni 2005 festlegt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ergänzt § 2 der Altlastenatlas‑VO um einen neuen Absatz, der das Inkrafttreten der neuen Anhänge zum 1. Juni 2005 festlegt.
  • In Anhang 1 werden neue Altlasten B2, B3 und B7 (Gemeindedeponien) mit Daten zu Lage, Ausweisungs‑ und Klassifizierungsdatum aufgenommen.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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