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Novelle 2005 zum Altlastenatlas – Aufnahme neuer Altlasten
Verordnung vom 30.05.2005

Zusammenfassung

Die Novelle 2005 erweitert den Altlastenatlas, indem sie zahlreiche neue kontaminierte Standorte in mehreren Anhängen auflistet und deren Inkrafttreten auf den 1. Juni 2005 festlegt.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/30/2005XXII
Umwelt

Zusammenfassung

Die Novelle 2005 erweitert den Altlastenatlas, indem sie zahlreiche neue kontaminierte Standorte in mehreren Anhängen auflistet und deren Inkrafttreten auf den 1. Juni 2005 festlegt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ergänzt § 2 der Altlastenatlas‑VO um einen neuen Absatz, der das Inkrafttreten der neuen Anhänge zum 1. Juni 2005 festlegt.
  • In Anhang 1 werden neue Altlasten B2, B3 und B7 (Gemeindedeponien) mit Daten zu Lage, Ausweisungs‑ und Klassifizierungsdatum aufgenommen.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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