Verordnung zur Vergabe des Status „Lehrgang universitären Charakters“ und akademischer Titel für ausgewählte Weiterbildungslehrgänge
Verordnung vom 31.05.2005Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 erlaubt dem Bundesinstitut für Erwachsenenbildung, sechs ausgewählte Weiterbildungslehrgänge als „Lehrgang universitären Charakters“ zu kennzeichnen und den Absolvent*innen spezielle akademische Titel zu verleihen. Gültig vom 1. Juni 2005 bis zum 31. Dezember 2010.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur5/31/2005XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 erlaubt dem Bundesinstitut für Erwachsenenbildung, sechs ausgewählte Weiterbildungslehrgänge als „Lehrgang universitären Charakters“ zu kennzeichnen und den Absolvent*innen spezielle akademische Titel zu verleihen. Gültig vom 1. Juni 2005 bis zum 31. Dezember 2010.Schwerpunkte
- Der Lehrgang „Bildungs‑ und Berufsberatung“ wird als Lehrgang universitären Charakters anerkannt; Absolvent*innen erhalten die Bezeichnung „Akademische/r Bildungs‑ und Berufsberater*in".
- Der Lehrgang „Ausbildung zur Supervisorin und zum Supervisor sowie für Coaching“ erhält denselben Status, mit den Titeln „Akademische/r Supervisor*in und Coach".
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