Bundesministerium für Gesundheit und Frauen5/31/2005XXII
Gesundheit
Digitalisierung
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 153/2005 erlaubt im Einführungszeitraum der e‑Card (30. Mai – 3. Juli 2005) in ausgewählten Regionen den Verzicht auf den klassischen Krankenschein, wenn die e‑Card genutzt wird.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf § 31c Abs. 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes als rechtliche Grundlage.
- Durch die neue § 2 wird die Vorlage des Krankenscheins bei Nutzung der e‑Card unter den in § 1 Z 1 und 2 genannten Bedingungen aufgehoben.
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