Änderung der Milch‑Meldeverordnung 2001 – neue Meldepflichten und Schwellenwerte
Verordnung vom 02.06.2005Zusammenfassung
Die 154. Verordnung von 2005 ändert die Milch‑Meldeverordnung 2001. Sie führt neue wöchentliche und jährliche Meldepflichten ein, unterscheidet zwischen Eigen‑ und Zukauf‑Milch sowie nach Herkunftsstaat, legt Schwellenwerte fest, ab denen Unternehmen melden müssen, und gibt der AMA das Recht, Daten zum Eiweißeinsatz anzufordern.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/2/2005XXII
Umwelt
Wirtschaft
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die 154. Verordnung von 2005 ändert die Milch‑Meldeverordnung 2001. Sie führt neue wöchentliche und jährliche Meldepflichten ein, unterscheidet zwischen Eigen‑ und Zukauf‑Milch sowie nach Herkunftsstaat, legt Schwellenwerte fest, ab denen Unternehmen melden müssen, und gibt der AMA das Recht, Daten zum Eiweißeinsatz anzufordern.Schwerpunkte
- Die Verordnung verweist auf die EU‑Verordnung Nr. 562/2005 und integriert deren Durchführungsbestimmungen.
- Der Rohstoffeingang wird jetzt nach Eigenanlieferung und zugekaufter Menge unterschieden und nach Herkunftsland (EU‑Mitgliedstaaten bzw. Drittstaaten) aufgeschlüsselt.
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